Vollmacht

Für wichtige Angelegenheiten gibt es eine Vollmacht

Vollmacht

Unter diesem Dokument versteht man eine Vertretungsmacht. Der Aussteller oder Ausstellerinn räumt mit dem Dokument dem Bevollmächtigten das Recht ein, in seinem Namen zu handeln. Die Rechtsgeschäfte, die der Bevollmächtigte im Rahmen dieses Dokumentes tätigt, wirken somit für und gegen den Aussteller.

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